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STRAFRECHT

Als ehemalige Staatsanwältin setze ich meinen Fokus auf das Gebiet des Strafrechts, wobei die Strafverteidigung hierbei die wohl wichtigste Rolle spielt. Im Strafrecht führe ich zudem einen Fachanwaltstitel.

 

Als Beschuldigte(r) in einem Strafverfahren wird man oft mit einem Thema konfrontiert, das man sonst vielleicht nur aus Filmen und Fernsehen kennt. In vielen Fällen ist der Betroffene von der Situation so schockiert und überfordert, dass er/sie nichts unternimmt und schlicht abwartet. Das ist genau so nachvollziehbar wie es jedoch auch falsch ist. Jetzt ist weder der Moment, um den Kopf in den Sand zu stecken, noch um Geld zu sparen. 

 

Sie haben eine Ladung als Beschuldigter zu einer polizeilichen Vernehmung erhalten? Oder vielleicht sogar schon einen Strafbefehl oder eine Anklage? Handeln Sie jetzt und nehmen Sie Kontakt zu einem Strafverteidiger auf, bevor diese schwierige Situation völlig aus dem Ruder läuft.

 

Ganz gleich, ob Ihnen beispielsweise ein Drogen- oder Körperverletzungsdelikt, Diebstahl, Betrug oder Raub vorgeworfen wird - ich werde mit Ihnen zusammen eine Verteidigungsstrategie erstellen, die Ihre Rechte bestmöglich durchsetzt. Mir ist es dabei wichtig, dass Sie sich ernst genommen und kompetent verteidigt fühlen. 

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Einen Schwerpunkt setze ich auf Strafverfahren aus dem Bereich der Betäubungsmittelkriminalität, da ich schon als Staatsanwältin in Berlin in der Spezialabteilung für Betäubungsmittelstraftaten eingesetzt war und dort dementsprechend umfassende Erfahrungen sammeln konnte. Hierbei handelt es sich nämlich um ein Rechtsgebiet, auf dem tiefgehende Kenntnisse der sehr speziellen und umfangreichen Rechtsprechung für eine gute Verteidigung essentiell sind. 

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Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Bereich der Jugendkriminalität. Im Jugendstrafverfahren gibt es Besonderheiten, die oft lediglich ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kennt. Hier gilt es, die im Jugendgerichtsgesetz eröffneten Möglichkeiten geschickt auszuspielen und somit dem besonders schutzwürdigen Jugendlichen den richtigen Weg für die Zukunft zu ebnen.

 

Auch auf dem Gebiet der Strafvollstreckung vertrete ich Sie bzw. Ihren Angehörigen gern. Oft ist es auch ratsam, einen Strafverteidiger einzusetzen, obwohl das eigentliche Strafverfahren bereits beendet ist. Im Rahmen der Strafvollstreckung gibt es Anträge wie den auf Zweidrittel-Aussetzung auf Bewährung oder auf Verlegung in eine andere JVA, bei denen kompetenter Rechtsrat einen enormen Unterschied machen kann.

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