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Was kann ich tun, wenn ich Opfer einer Straftat geworden bin?


Ob es ein Streit mit dem Nachbarn war, der außer Kontrolle geraten ist oder ein Verkehrsunfall. Ob es um Diebstahl, Beleidigung oder Körperverletzung geht - manchmal wird man schneller Opfer einer Straftat als man denkt. Nun gibt es möglicherweise bereits ein Strafverfahren gegen den/die Beschuldigte(n) oder Sie denken noch darüber nach, ob Sie Anzeige erstatten sollen? In jedem Fall ist es oft ratsam, professionelle Hilfe durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin für Strafrecht einzuholen, damit Sie einen Überblick über all Ihre Rechte bekommen.


Im Folgenden möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über diese Rechte geben:


Zunächst einmal stehen Sie vor der Entscheidung, Strafanzeige zu erstatten oder nicht. Insbesondere wenn es um eine Straftat innerhalb der Familie, in einer Beziehung oder im Freundeskreis geht, ist diese Entscheidung manchmal nicht leicht. Vielleicht hat Sie der Vorfall auch so traumatisiert, dass Sie einfach damit abschließen möchten und deshalb noch mit einer Strafanzeige warten? Grundsätzlich sollten Sie in jedem Fall beachten, dass es Delikte gibt, bei denen die Polizei lediglich dann Ermittlungen aufnimmt, wenn der Geschädigte dies will. Dies ist auch an eine dreimonatige Frist gebunden, die es zu beachten gilt! Bei anderen Tatvorwürfen wiederum muss die Polizei von Amts wegen ein Strafverfahren einleiten. Hier ist es zunächst einmal völlig egal, ob Sie als Geschädigte(r) Interesse an der Bestrafung des Beschuldigten haben oder nicht. Sollten Sie nach einer Beratung die Entscheidung treffen, Strafanzeige zu erstatten, ist es oft empfehlenswert, diese von einem Anwalt verfassen zu lassen.


In manchen Fällen gibt es als Geschädigter auch die Möglichkeit, aktiv als Verfahrensbeteiligter im Hauptverfahren mitzuwirken (sog. Nebenklage). Sinnbildlich gesprochen, bedeutet dies, dass nicht nur die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, sondern quasi auch Sie als Nebenkläger. Im Rahmen der Verhandlung haben Sie dann verschiedene Rechte wie das Recht, Beweisanträge zu stellen, das Fragerecht bezüglich der Zeugen oder das Recht zu plädieren. Dadurch kann man als Geschädigter unmittelbar auf den Strafprozess einwirken, was zur Bewältigung eines so einschneidenden Erlebnisses durchaus hilfreich sein kann.


Als Geschädigter hat man in vielen Fällen zudem das Recht zur Akteneinsicht. Ob dies sinnvoll ist oder darauf verzichtet werden sollte, besprechen wir dann anhand Ihres konkreten Einzelfalls.


Sollte Ihnen ein materieller oder immaterieller Schaden durch eine Straftat entstanden sein, kann auch dieser im Rahmen des Strafverfahrens oder auch später in einem separaten Zivilverfahren geltend gemacht werden.


Abschließend lässt sich sagen, dass man als Opfer einer Straftat ganz und gar nicht so machtlos ist wie man sich wohlmöglich fühlt. Das wichtigste ist letztendlich jedoch, einen Rechtsbeistand zu finden, zu dem Sie Vertrauen haben und bei dem Sie sich gut vertreten fühlen. Gern können Sie hierfür eine Erstberatung mit mir vereinbaren!



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