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GESCHÄDIGTEN-VERTRETUNG

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Ganz gleich, ob Sie durch häusliche Gewalt, einem Sexualdelikt, Raub oder Körperverletzung geschädigt wurden, machen Sie Ihre Rechte als Geschädigte(r) geltend! Dies beinhaltet unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakte des/der Beschuldigten. Auch später im Gerichtsverfahren haben Sie ggf. im Rahmen der sog. Nebenklage umfassende Rechte, über die ich Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch informiere.

 

Auch wenn Sie Strafanzeige erstatten möchten, helfe ich Ihnen natürlich gern.

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Falls Sie als Opfer einer Straftat sonstige Beratung, Traumatherapie oder akute Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit kostenfrei an den Frauennotruf in Kempten wenden!

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